Strafenkatalog

Außer Kraft seit dem xx.xx.2016


 

 

Dies ist der offizielle Strafkatalog des Offiziersschützen- zuges „Froh & Munter“! Im Regelfall werden Verstöße, falls nicht anders erwähnt, mit so genannten Strichen bestraft. Diese Striche haben einen Gegenwert von 0,50 €.


 

Allgemeines:

 

Kameradschaft ist der wichtigste Bestandteil unseres Schützenzuges, Ehrlichkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Hilfestellungen sind gefordert. Diebstahl jeglicher Art wird konsequent mit 50,00 € bestraft.

 

Monatlich zahlt jedes Mitglied einen Beitrag von 10,00 € in unsere Schützenzugkasse bzw. auf unser Konto ein. Ein Anspruch auf Rückzahlung entfällt. Jedes Mitglied ist verpflichtet zusätzlich einen jährlichen Bruderschaftsbeitrag von 25,00 € zu bezahlen.

 

Einkäufe für den Schützenzug werden nur mit Absprache und gegen Vorlage einer Quittung erstattet.

 

Erhält der Schützenzug eine Leihgabe von Dritten, ist dies vorher anzumelden. Akzeptiert der Schützenzug die Leihgabe, haftet er auch dafür.

 

Turnusmäßig findet alle zwei Monate, jeweils freitags, unsere Schützenzugversammlung statt. Das pünktliche Erscheinen wird vorausgesetzt.

 

Die Jahrestermine des Schützenzuges sind verbindlich.

 

Jedes Mitglied hat das Recht auf Meinungsfreiheit, jede Stimme zählt gleich. Bei Abstimmungen ist eine Stimmenthaltung unwirksam. Das Wahlergebnis bei einer Abstimmung ist bei zwei Gegenstimmen ungültig.

 

 

Veranstaltungen:

 

Bei Veranstaltungen / Versammlungen hat jeder, seinem Rang entsprechend zu erscheinen. Ausnahmen sind personenbezogene Veranstaltungen / Versammlungen wie z. B. Offizierssitzung. Wie bei jeder Veranstaltung ist auch hier pünktliches Erscheinen angesagt.

 

Unentschuldigtes Fehlen und Verspätungen (ab 15 Minuten, ohne vorherige Angabe), sowie schlechtes und unsittliches Benehmen wird konsequent mit 15,00 € bestraft. Für jedes umgeschmissene Glas gibt der Verursacher eine Getränkerunde aus.

 

Beim jährlichen Fußballturnier (1. Mai) muss jedes Mitglied erscheinen und mitspielen. (Ausnahmen: Verletzungen, Todesfälle)

 

Das Kegeln findet alle zwei Monate statt. Der Ablauf wird durch die Kegelsatzung bestimmt. Der Kegelspieß führt das Kegelbuch ist für

den reibungslosen finanziellen Ablauf verantwortlich.

 

 

Heimatfest / Kirmes:

 

An den Vorbereitungen hat sich jedes Mitglied zu beteiligen. Bei diesem Höhepunkt des Jahres hat jeder anzutreten, jedes Mitglied muss mitmarschieren. Wer sich, ohne einen wichtigen Grund anzugeben, (Berufliche Fortbildung, Todesfälle, Verletzungen) nicht aktiv an unserem Schützenfest beteiligt, muss einen Strafbeitrag in Höhe von 80,00 € auf unser Schützenzugkonto einzahlen. Eine Verpflichtung bei unserem Schützenfest ist der Kirchgang nicht, jeder hat jedoch zu erscheinen. Das Nichterscheinen wird mit 25,00 € bestraft.

 

Jedes Mitglied hat in seiner kompletten Uniform zu erscheinen, die Uniform hat in einem einwandfreien Zustand zu sein. Personenbezogene, zur Uniform gehörende Gegenstände sind nicht weiterzugeben.

 

Unter Kopfbedeckungen sowie mit Handschuhen ist rauchen nicht gestatten. Übertriebener Alkoholgenuss vor und während der Parade ist, ebenso wie das Konsumieren von Drogen (Joints), strengstens untersagt. Handgreifliche Auseinandersetzungen sind zu vermeiden.

 

Das Biermeter und die Garderobe sind Eigentum des Schützenzuges. Der 1. Offizier ist für das Biermeter und die Garderobe verantwortlich.

 

Beim Klompenball wird das obligatorische Frühstück von einem aktiven Mitglied vorbereitet und gespendet. Jedes Jahr übernimmt ein anderes Mitglied diese „Aufgabe“.

 

 

Gastschützen:

 

Das Gastschützenjahr beträgt 365 Tage. Der Gastschütze nimmt an allen Terminen des Schützenzuges teil. Er bezahlt einen monatlichen Beitrag von 5,00 € sowie den Bruderschaftsbeitrag 20,00 € und beim Kegeln 5,00 € Startgebühr, sowie die angefallenen Strafen. Das Gastschützenjahr erlischt, wenn der Schützenzug keine weiteren Gespräche mit dem Kameraden führt und das Probejahr nicht schriftlich aufgehoben wird.

 

Der Gastschütze darf keine Positionen ausführen (Schütze Arsch).

 

 

Der Vogelschuss:


Der Vogelschuss wird auf dem Schiesshochstand der Gaststätte Deuss, Korschenbroich – Pesch, veranstaltet.

 

Beim Ermitteln der jeweiligen Positionen ist Recht und Ordnung, aber vor allen Dingen Sicherheit groß zu schreiben. Aus diesem Grund wird man durch leichtsinniges Verhalten sofort vom Vogelschuss ausgeschlossen und hat eine Strafe in Höhe von 80,00 € auf unser Konto einzuzahlen.

 

Die beim Vogelschuss ermittelten Positionen sind bis zum nächsten Vogelschuss wirksam. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Positionszeichen in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden.

 

Der Schützenzug bezahlt den kompletten Vogelschuss und das anschließende Grillen, soweit alle Monatsbeiträge und Strafen

bezahlt wurden.

 

 

Das Blumenhorn:

 

Die Blumenhornträger sind dafür zuständig, dass das Blumenhorn bis zum Schützen- und Heimatfest bepflanzt / besteckt ist. Auch das Wässern und Pflegen des Gestecks und Blumenhorns obliegt ihnen. Sie präsentieren den Schützenzug während des Umzuges, der Parade und des Aufmarschs des Hofstaates im Festzelt.

 

 

Der Kassierer:

 

Der Kassierer verwaltet, im Auftrag des Schützenzuges, die Finanzen und das Vermögen. Dabei handelt und arbeitet er gewissenhaft und wirtschaftlich. Er verfügt über das Schützenzugkonto mit der dazu gehörigen Geldkarte und Pinnummer. Kraft seines Amtes,

haftet er bei eigenem Verschulden mit seinem Privatvermögen.

 

Auf Anfragen des Schriftführers muss er eine Kassenprüfung und den dazugehörigen Kassenbericht fertigen und dem Kassenprüfer vorlegen.

 

 

Der Spieß:

 

Bei der Kirmes, sowie bei Veranstaltungen / Versammlungen ist der Spieß verpflichtet, das „Spießbuch“ bei sich zutragen, am Körper oder in seiner persönlichen Ausrüstung. Beim Vogelschuss muss er das Spießbuch vorlegen, der Kassenwart sammelt das Geld ein. Kassenbuchprüfungen werden auf Anfrage des Kassenprüfers vorgenommen. Das Spießbuch darf von keinem mutwillig zerstört werden (45,00 €). Der Spieß ist berechtigt, Strafen nach seinem Ermessen und anhand des Strafkataloges zu erteilen.

 

 

Der König:

 

Der König hat sich während seiner Amtszeit dem höchsten Rang entsprechend zu benehmen. Er repräsentiert den Schützenzug. Außerdem spendiert er seinen Kameraden bei den Schützenfestvorbereitungen

2 Kästen Gerstensaft. Weiter spendiert er am Kirmessamstag ein ausgiebiges Frühstück. Er ist während seiner Amtszeit für das Zugsilber verantwortlich. Der König muss seinen Namen, auf seine Kosten, in das Zugsilber gravieren lassen.